Die Reisehaftpflicht | Braucht man eine Haftpflichtversicherung fürs Ausland?

Es braucht nur eine Sekunde Unaufmerksamkeit, und schon ist es passiert – die Delle im Mietwagen zum Beispiel, oder der Rotwein-Fleck auf dem Teppich im schicken Airbnb. Wenn man aus Versehen fremdes Eigentum beschädigt, kann die Auslandsreise ganz schnell ein paar hundert Euro teurer werden. Sachschäden wie ein verunreinigter Teppich oder ein Kratzer in der Autotür zählen dabei noch zu den glimpflichen Urlaubs-Missgeschicken. Schlimm wird es, wenn aus Unachtsamkeit ein Personenschaden entsteht, zum Beispiel eine andere Person bei einem selbstverschuldeten Unfall verletzt wird.

Auch, wenn die meisten Reisen zum Glück ohne Schwierigkeiten verlaufen – gerade, wenn man sich im Ausland auf unbekanntem Terrain bewegt, kann leicht etwas passieren, das man dann nicht mehr ungeschehen machen kann. Und das kann nicht nur persönlich einen hohen Stressfaktor darstellen, sondern auch teuer werden, nämlich dann, wenn Schadensersatz gefordert wird.

Während Reiseversicherungen wie eine Auslandskranken- oder Unfallversicherung sicherstellen, dass man als versicherte Person in einer Notsituation gut versorgt wird, schützt eine Haftpflichtversicherung vor hohen Kosten, wenn anderen Personen durch das eigene Handeln Schäden entstanden sind.

Leistungen einer Haftpflichtversicherung

Wenn man jemand anderem einen Schaden zufügt, ist man gesetzlich dazu verpflichtet, diesen Schaden zu ersetzen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob der Schaden mit Absicht oder fahrlässig, also unabsichtlich, entstanden ist – die Pflicht zur Haftung liegt bei der Person, die den Schaden verschuldet hat. Je nach Schadensfall kann das unter Umständen hohe Kosten mit sich ziehen, im schlimmsten Fall sogar jahrelange Schadenszahlungen, zum Beispiel in Folge eines Unfalls.

Ist man haftpflichtversichert, leistet die Versicherung bei selbstverschuldeten Schäden eine Kostenübernahme. Als Voraussetzung gilt: Der Schaden darf nicht vorsätzlich entstanden sein. Darüber hinaus leistet eine Haftpflichtversicherung auch passiven Rechtsschutz, zum Beispiel dann, wenn man für Schäden zur Kasse gebeten wird, für die man gar nicht verantwortlich ist. 

Generell leistet eine private Haftpflichtversicherung Zahlungen bei:

  • Sachschäden (wertmindernde Beschädigungen oder Zerstörung von Gegenständen einer anderen Person)
  • Personenschäden (Verletzungen, Gesundheitsschädigung oder Todesfall einer anderen Person, zum Beispiel in Folge eines Unfalls)
  • Vermögensschäden (finanzielle Schäden einer anderen Person, zum Beispiel in Form von Behandlungskosten oder durch einem Verdienstausfall nach einem Unfall)

Vor Versicherungsabschluss prüfen: Welche Leistungen sind inklusive?

Während die oben genannten Schäden bei den meisten Haftpflichtversicherungen Teil des Versicherungspakets sind, gibt es Unterschiede darin, in welchen Situationen der Versicherungsschutz gilt. In welchen Fällen eine Haftpflichtversicherung tatsächlich zahlt, und welche Leistungen ausgeschlossen sind, sollte klar aus den Versicherungsbedingungen hervorgehen.

Zum Beispiel sind Mietsachschäden, also Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen, nicht bei allen Haftpflichtversicherungen automatisch mit abgedeckt. Auch sogenannte Gefälligkeitsschäden werden nicht immer übernommen – dabei handelt es sich um Schäden, die entstanden sind, während man dabei war, anderen Leuten zu helfen, zum Beispiel bei einem Umzug.

Eine relativ neue Leistung, die mittlerweile von vielen Versicherern angeboten wird, ist eine Absicherung gegen Internetschäden. Dabei sind Schäden durch die Nutzung des Internets versichert, zum Beispiel in Folge der versehentliche Weiterleitung eines Virus oder bei Vermögensschäden in Folge eines Missbrauchs von Konto- oder Kreditkartendaten.

In welchem Rahmen ist der Versicherungsschutz wirksam?

Generell wird der Versicherungsschutz nur dann wirksam, wenn ein Schaden nicht vorsätzlich entstanden ist – also wenn man als versicherte Person das Schadensereignis nicht absichtlich herbeigeführt hat. Versichert sind in erster Linie Schäden durch Missgeschicke und in Folge von Unaufmerksamkeit. Kommt es durch grobe Fahrlässigkeit zu einem Schaden, entscheidet die Versicherung individuell, ob sie in Leistung tritt. Grobe Fahrlässigkeit kann der versicherten Person zum Beispiel dann vorgeworfen werden, wenn sie sich den Umständen entsprechend nicht vorsichtig genug verhalten hat.

Wenn klar ist, dass die Versicherung einspringt, hängt die Höhe der finanziellen Leistung auch davon ab, welche Deckungssumme im Vertrag vereinbart wurde, und ob es sich bei der Versicherung um einen Tarif mit oder ohne Selbstbeteiligung handelt.

Deckungssumme

Die Deckungssumme ist im Versicherungsvertrag festgelegt und besagt, bis zu welchem Höchstbetrag die Versicherung im Schadensfall finanzielle Leistungen übernimmt. Oft gibt es beim Versicherungsabschluss die Möglichkeit, zwischen verschieden hohen Deckungssummen zu wählen. Je höher die Deckungssumme, umso teurer wird auch der Versicherungstarif. Um einen guten Versicherungsschutz zu gewährleisten, sollte die Deckungssumme mindestens 5 Millionen Euro betragen.

Selbstbeteiligung

Hat man eine Versicherung mit Selbstbeteiligung, ist diese im Tarif günstiger. Allerdings wird dann  im Schadensfall erwartet, dass man als versicherte Person einen Teil der anfallenden Kosten selbst zahlt.

Kosten

Die Kosten für eine Reisehaftpflichtversicherung hängen unter anderem von der Höhe der gewählten Deckungssumme ab und davon, ob man eine Versicherung mit oder ohne Selbstbehalt wählt. Außerdem gibt es verschiedene Zeiträume, für die man sich versichern kann. Eine Jahresversicherung gibt es dabei schon für wenige Euro. Verreist man nur für wenige Tage oder Wochen, kann man sich bereits ab wenigen Cent pro Tag versichern.

Wie sinnvoll ist eine Reisehaftpflichtversicherung?

Eine Reisehaftpflichtversicherung ist eine wichtige Versicherung im Alltag und für unterwegs. Der Abschluss einer speziellen Reisehaftpflichtversicherung macht vor allem dann Sinn, wenn man noch keine private Haftpflichtversicherung besitzt. Ist man bereits privat haftpflichtversichert, lohnt sich vorab ein Blick in die eigenen Versicherungsbedingungen: Sind Auslandsaufenthalte mit abgesichert und, wenn ja, in welchem Leistungsumfang?

Für alle, die vor ihrer Reise noch nicht haftpflichtversichert sind, oder denen der Auslandsschutz der privaten Haftpflichtversicherung nicht ausreicht, gibt es mit Reiseversicherungs-Paketen eine einfache und günstige Möglichkeit für einen guten Reisehaftpflichtschutz. Dabei kann man einen Reisehaftpflichtschutz direkt zum Abschluss einer Auslandskrankenversicherung günstig dazu buchen. Der Vorteil: Man muss man sich nicht zusätzlich zu den weiteren Reisen-Vorbereitungen noch mit der Suche nach einer speziellen Haftpflichtversicherung für unterwegs beschäftigen, sondern kann in einem Schritt alle wichtigen Reiseversicherungen auf einmal abschließen.

Unser TIPP: Auslandskrankenversicherung & Haftpflicht im Paket buchen

Die HanseMerkur bietet mit dem Tarif Young Travel eine Reiseversicherung für Schüler und Studenten, die für bis zu 5 Jahre gebucht werden kann und individuell kombinierbare Zusatzoptionen enthält. Zusätzlich zu einer Auslandskrankenversicherung können hier eine Reise-Haftpflicht, Reise-Unfall, Reise-Gepäck- und Notfallversicherung für einen günstigen Tarif hinzu gebucht werden.